Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

[Update weiter unten]

Unterschiedliche Studien zeigen, dass auch fast zehn Jahre nach Beginn des Bologna-Prozesses nur ungefähr die Hälfte der im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkannt werden.

Der DAAD lädt somit zu einer Tagung ein:

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen – Prüfstein für deutsche Studiengänge?

28. Juni 2010 an der Georg-Ohm Hochschule Nürnberg

Die Veranstaltung wird von ca. 11 bis 16.30 Uhr dauern.

Anmelden können Sie sich zu der Tagung bis zum 28. Mai 2010 und ausschließlich online auf unserer Internetseite unter folgendem Link:

https://ssl.daad.de/anmeldung/index.de.html?id=357

Ich glaube, es wäre schön, wenn auch Vertreter der Studierenden anwesend wären.

[Update – 5.07.2010]

Inzwischen hat die Tagung stattgefunden. Der DAAD hat auf einer Extra-Seite die Dokumente der Tagung online gestellt.

Grundsätzlich:

  • Finanzierung und Anerkennung sind die zwei wichtigsten Hindernisse bei der Wahl für einen Auslandsstudienaufenthalt;
  • Eine Anrechnung ist zu gewähren, wenn keine große Abweichung in den wesentlichen Kompetenzen festgestellt wird, dir durch die ersetzte Lehrveranstaltung hätten erreicht werden sollen;
  • Die Anrechnung sieht eine Umkehr der Beweislast: die für die Anrechnung zuständige Amtsstelle muss begründen, wieso eine im Ausland erbrachte Leistung nicht oder nicht im vollen Umfang anerkannt werden kann;
  • Ein Anrechnungsverfahren läuft allein auf der Grundlage der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten;
  • Eine Versagung der Anerkennung muss immer begründet werden. Die Begründung kann im Extremfall vor Gericht angefochten werden.
  • Eine Anerkennung erfolgt immer auf der Grundlage der Qualität, nicht der Quantität (ECTS sind nur Richtwerte, keine notwendige Vorbedingung!)
  • Die Universitäten sind verpflichtet, konkrete handhabbare Kriterien für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen in die Prüfungsordnungen zu verankern.

Meine Eindrücke:

  • Viel zu wenige Professoren/innen der FAU anwesend;
  • Leider keine Studierenden im Saal;
  • Gute Vorsätze auf der Seite des DAAD, aber wenige konkrete Möglichkeiten für einen Studierenden, seine Rechte durchzusetzen;
  • Ein langer Weg liegt vor uns…

6 Antworten auf „Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen“

  1. Kein Wunder, besuchen doch viele Studenten im Ausland Kurse, die entweder nichts mit ihrem Studium zu tun haben oder die sie hier bereits absolvierten. Vielfach sind die Kurse dann auch nicht umfangreich genug, um eine deutsche LV zu ersetzen. Dank dem Bachelor und der ECTS-Einführung ist das alles aber viel transparenter geworden – nun weiß jeder STudent in der Regel VOR Antrott des Auslandsstudiums, was ihm anerkannt wird und was nicht, es braucht nur eine kurze Absprache mit dem jeweiligen Lehrstuhl. Solange die inhaltliche Beschreibung passt und die ECTS-Zahlen stimmen, gibt es normalerweise keine Probleme bei der ANrechnung. Selbstverständlich kommen all die ins Straucheln, die vor Antritt des Auslandsstudiums zu faul waren, sich damit zu beschäftigen, welche Module ihnen noch fehlen, was von dem was sie im Ausland machen wollen anrechenbar wäre etc. Wer sich rechtzeitig ums Organisatorische kümmert, hat dagegen meist keine Probleme – da sprech ich aus Erfahrung.

  2. Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Ich bin momentan noch im Ausland, und wenn ich vor Antritt meines Aufenthaltes zu einem Lehrstuhl bin, um mit ihnen abzusprechen, ob dieser und jener Kurs für mein Studium anrechenbar ist hieß es immer nur: „Ja, da kommen Sie nach ihrem Auslandjahr und dann schauen wir mal“ oder „Sie wissen aber, dass ihnen aus dem Ausland so gut wie nichts anerkannt wird“. Ich mache hier durchaus Kurse, die für meinen Studiengang relevant sind und trotzdem bezweifle ich, dass mir irgendwas anerkannt wird! Ich bin nicht ins Ausland, um meinen Lebenslauf „aufzurüsten“ und ich habe alles versucht, mich VORHER um evtl. Anerkennungen etc. zu kümmern, und es werden mir wie so oft in meinem Studienverlauf immer und immer wieder Steine in den Weg gelegt! Das ist echt traurig, zumal ja jeder immer verlangt, dass Studenten ins Ausland gehen. Trotzdem, mir ist die Auslanderfahrung Millionen-Mal mehr wert als jeder Schein, aber irgendwie bleibt doch ein bitterer Nachgeschmack…

  3. Das liegt dann an deinen Dozenten. Diese müssen in der Regel durch Learning Agreements im Voraus zusichern, was sie dir anerkennen würden. Wenn sie es nicht tun, kann man sie nicht dazu zwingen, aber zumindest das Auslandsamt einschalten. Da muss also sicher etwas passieren, aber ohne Kooperation der Dozenten ist das schwierig, da braucht es endlich einen Mentalitätswechsel.

  4. 1. VORHER die Anrechnung abzuklären ist sicherlich nicht immer ganz einfach, aber der beste Weg.
    2. Die Kompatibilität der Studienleistungen innerhalb Europas (wenigstens) ist eher ein Prüfstein für die internationale Vereinheitlichung/Vergleichbarkeit der Studiengänge – und da gibt es leider schon innerhalb Deutschlands Probleme.

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