Senat
Der Senat der FAU beschließt
- die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen vorbehaltlich der Zustimmung des Hochschulrats
- Vorschläge für die Berufung von Professor*innen und Bestellung von Honorarprofessor*innen (auf Grundlage des Beschlusses des jeweiligen Fachbereichsrates)
- die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, und die Vorschläge für die Grundordnung und deren Änderungen
- die Vorschlagsliste für die Wahl des*der Präsident*in
- Vorschläge für die Ernennung des*der Kanzler*in und dessen ständige*n Vertreter*in
- die Mitglieder der ständigen Kommissionen und weiterer Organe
- Forschungsschwerpunkte und über Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichens
- zu weiteren grundsätzlichen universitätsweiten Angelegenheiten
Dem Senat der Universität Erlangen-Nürnberg gehören stimmberechtigt 6 Professor*innen, 1 wissenschaftliche Mitarbeiter*in, 1 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*in, 2 studentische Vertreter*innen sowie die oder der Frauenbeauftragte.