Studentische Veranstaltungen unter Corona

Hier findet ihr eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Dinge, die ihr beachten müsst, wenn ihr aktuell studentische Veranstaltungen organisieren wollt.

Erlaubte Veranstaltungen

Was erlaubt ist, ändert sich regelmäßig. Wir versuchen, auf der Corona-Informationen-Seite einen eigenen Punkt für studentische Veranstaltungen zu bekommen. Bis dahin versuchen wir euch per Mail auf dem neusten Stand zu halten. Bitte beachtet, dass wir auch nur Menschen sind und die Kommunikation hier teilweise einfach etwas dauert. Wir arbeiten daran.

Organisatorische Veranstaltungen, wie Sitzungen, Sprechstunden und Arbeitstreffen, sind aktuell erlaubt. Voraussetzung hierfür ist ein Hygienekonzept, das mit der Arbeitssicherheit abgesprochen ist, und ein bestätigter Raumantrag (siehe unten).

Ab dem 01.04.22 sind gesellige studentische Veranstaltungen auf dem FAU Gelände wieder vollständig erlaubt, solange sie in einem sinnvollen Rahmen sind. Reicht dazu einen Raumantrag ein (siehe unten), ein Hygienekonzept mit Unterstützung der Arbeitssicherheit ist – außer auf Anfrage – nicht mehr nötig.

Raumanträge

Um einen Raum, der nicht direkt euch oder der Stuve gehört, reservieren zu können, müsst ihr die auf UnivIS bei dem Raum gelisteten Raumverantwortlichen kontaktieren und anschließend beim Stuve-Sekretariat einen ausgefüllten Raumantrag als PDF in guter Qualität und leserlich einreichen (am besten mit der Mail der Raumverantwortung im Anhang). Einen Musterraumantrag findet ihr hier und ein paar weitere Infos und Erklärungen zu spezifischen Punkten findet ihr weiter unten. Beachtet für die Raumanträge bitte die geltenden Fristen:

  • 6 Wochen vorher bei kleineren Veranstaltungen (Spieleabende, Vernetzungstreffen, etc.)
  • 8 Wochen vorher bei größeren Veranstaltungen (Sommerfeste, etc.)

Bei manchen Veranstaltungen wird die Raumverwaltung fordern, dass ihr mit der Arbeitssicherheit (Link nur aus Uni-Netz oder mit VPN erreichbar) ein Hygienekonzept erarbeitet, unter dem eure Veranstaltung stattfinden soll. Ein Beispiel dafür aus dem WS21/22 findet ihr hier (wobei dieses vermutlich sogar übermäßig ausführlich ist). Da sich die Corona-Lage und die Gesetze dazu stetig ändern, plant für kurz vor eurer Veranstaltung einen Check-In mit der Arbeitssicherheit ein, um das Hygienekonzept auf Aktualität zu überprüfen. Insbesondere bei wiederkehrenden Veranstaltungen (z.B Sitzungen, Spieleabende, etc.) sollte dies regelmäßig passieren.

Um einen Raum der Stuve im Haus der Studierendenvertretung zu buchen, braucht ihr keinen solchen Antrag. Es reicht, den Raum ein bis zwei Wochen vorher hier zu reservieren, falls er noch verfügbar ist. Genauere Informationen zum Antrag und zu den Räumen und ihren Kapazitäten findet ihr hier. Bei diesen Anträgen braucht ihr aktuell immer ein kurzes Hygienekonzept, welches ihr auf der Antragsseite hochladen müsst.

Achtung beim Flowchart: der linke „Pfad“ mit dem Hygienekonzept ist nur auf Anfrage der Raumverwaltung relevant. Folgt ansonsten einfach dem rechten „Pfad“

Weiteres zum Raumantrag

  • Möchtet ihr für einen Veranstaltungstitel zwei Termine beantragen, reicht ein Antrag (in dem ihr beide Termine z.B. 11.12.2019 und 18.12.2019 aufführt) völlig aus!
  • Der Prozess der Bearbeitung der Raumanträge ist zum besseren Verständnis auch als FlowChart verfügbar.
  • Wenn ihr eine größere Veranstaltung (Faustregel: ab 200 Personen) durchführen wollt, müsst ihr zu jedem Raumantrag zusätzlich ein Sicherheitskonzept einreichen. Auf der Seite der Zentralen Raumverwaltung der FAU (G5) findet ihr eine Anleitung dazu. Außerdem braucht ihr hier Stellungnahmen von Arbeitssicherheit (nur aus Uni-Netz/VPN erreichbar) und städtischem Bauamt zu eurer Veranstaltung.
  • Generell ist es zwingend notwendig, dass die Bestimmungen der Raumüberlassungen, sprich Anlage 2 „Allgemeine Sicherheitsauflagen des SG Arbeitssicherheit“ oder Anlage 3 „Brandschutz- und sicherheitstechnische Maßnahmenkatalog“ eingehalten werden! Die jeweiligen Links zur Anlage findet ihr im Genehmigungsschreiben der Raumverwaltung. Bitte beachtet, dass bei Nichteinhaltung der Auflagen die Genehmigung unter Umständen widerrufen werden kann. 
  • Sollten manche Veranstaltungen über die regulären Öffnungszeiten hinaus gehen, muss in seltenen Fällen ein externer Schließdienst bestellt werden. FSIen und FSVen können beantragen, diese Kosten bei der Stuve erstatten zu lassen. Von HSGen müssen die Kosten selbst getragen werden und können nicht von der Stuve übernommen werden. In dem Fall bitte den Raumverantwortlichen bzgl. Schlüsselausgabe kontaktieren.
  • Bei Bewirtung sind die Vorgaben des jeweils aktuell geltenden bayrischen Rahmenkonzepts Gastronomie zu beachten.
  • Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Raumanträge kann das Genehmigungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Geduld!
  • Bei Punkt 1.: Intern auswählen, wenn ihr eine unterstützte HSG/ FSV/ FSI seid.
  • Bei Punkt 1.1.: Angabe der Ansprechperson unbedingt mit Vor- und Zuname, E-Mailadresse und Telefonnummer und Angabe eurer HSG/ FSV/ FSI, wird leider häufig vergessen.
  • Bei Punkt 2.2.: Angabe der Veranstaltungstermine und Räume mit Beginn und Ende.
  • Bei Punkt 2.3.: Angabe des Titel der Veranstaltung z.B. Mitgliedervesammlung
  • Bei Punkt 9.: Die Veranstaltung bzw. die (Raum-)Reservierung wurde abgesprochen mit … am…, den Namen der Person, bei der ihr den Raum reserviert habt und das Datum ergänzen. Die Zeile „Die Veranstaltung wird von der Studierendenvertretung befürwortet und unterstützt“ bitte frei lassen und nicht ausfüllen! Hier unterschreibt der Sprecher*innenrat bei Zustimmung. Wichtig: Ort, Datum und Unterschrift Antragsteller (das seid ihr) nicht vergessen!