Pressemitteilung „Freischussregelung jetzt“

Nachdem innerhalb der letzten Woche auch die Universitäten Passau und Regensburg noch die Freischussregelung beschlossen haben, haben wir eine erneute Pressemitteilung hierzu verfasst.
Es dürfen keine Studierende zurückgelassen werden und auch aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit sollte diese Regel noch rückwirkend für alle Prüfungen des Wintersemesters gelten.

Auch der Minister appelliert in einem Brief, der uns Freitag zuging, an die Hochschulen und Universitäten, dass eine Freischussregelung erneut geprüft werden solle!

Liebe Universitätsleitung und Fakultätsleitungen, bitte ermöglichen Sie diese Regelung jetzt! Es werden so mehr Studierende einen Studienfortschritt erlangen, weniger Studierende ihr Studium abbrechen und auch weniger Studierende die Universität wechseln!

Livestream des AK Hochschulgesetz

Am Samstag, den 30.01. gehen wir um 16:00 Uhr in YouTube live. Wir wollen mit interessanten Gästen über die anstehende Reform des bayerischen Hochschulgesetz diskutieren.

Es diskutieren:

  • Prof. Christine Lubkoll, Senatsvorsitzende der FAU Erlangen-Nürnberg
  • Christiane Fuchs, BDWI (Bund demokratischer Wissenschaftler*innen)
  • Marius Beyer, GEW Studierende (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft)
  • Vertretung der LAK Bayern (Landes-Asten-Konferenz)
  • Michael Ruppert, Sprat der Stuve (Sprecher*innenrat)
  • Eine Person aus dem AK Hochschulgesetz der Stuve

Ladet dazu gerne eure Freund*innen, Kommunal- und Landespolitiker*innen, Mitstudierenden, Mitbewohner*innen ein und kommt vorbei. Denn für uns gilt weiter:

#KeineUniOhneUns #WirSindDieUni #ReformTheReform

Wenn ihr euch weitergehend über das Thema schlau machen und uns bei unserer Arbeit für ein besseres Hochschulgesetz unterstützen wollt, schaut euch doch mal unsere Petition unter stuve.fau.de/petition an.

Euer AK Hochschulgesetz

Hier geht’s zum Livestream

Aktuelle Informationen bzgl. Prüfungen und Studium des Referats LuSt

Hallo Studis!
Wir, das Referat Lehre und Studium der Studierendenvertretung möchte euch ein wichtiges Update geben!
Seit Beginn der Pandemie treffen wir uns fast wöchentlich, um über die Lage und wichtige Themen zu sprechen, dazu stehen wir in einem regelmäßigen Austausch mit der Vizepräsidentin für Lehre und der landesweiten Vertretung der Studierendenschaft (LAK Bayern).
Leider hat uns die Staatsregierung in einigen Teilen strukturell vernachlässigt oder Beschlüsse auf die lange Bank geschoben, doch wir haken regelmäßig nach.

  • Auch beschlossen hat das Kabinett, dass „Click&Collect“, d.h. reines Abholen von vorbestellter Literatur aus Bibliotheken – mit FFP2-Maske – wieder erlaubt ist. Die Universitätsbibliothek wird dazu morgen (Freitag 22.01.) früh die notwendigen Informationen auf ihrer Webseite (https://ub.fau.de/) posten. Voraussichtlich werden die vier Hauptstandorte (Hauptbib, TNZB, WSZB, EZB) ab Montag mit „Click&Collect“ starten.
  • Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg erhält mit Hilfe der Stadt Erlangen eine Spende für FFP2- und OP-Masken. Die Übergabe findet morgen (Freitag 22.01.) statt. Dann kann das Studentenwerk an bedürftige Studierende in Erlangen (Nachweis mit Nothilfefonds bzw. BaföG-Bescheid) kostenlose FFP2-Masken verteilen. An einer Lösung für andere Standorte wird gearbeitet. Ggf. werden auch FFP2-Masken zum Einkaufspreis des Großhandels an alle Studierenden verkauft. Ihr werdet bald mehr Informationen dazu unter https://www.werkswelt.de/ finden.
  • Ihr könnt bis zum offiziellen Start jeder Prüfung zurücktreten ohne Nachteile zu erfahren! Das ist in §5 der Corona-Satzung geregelt (https://www.fau.de/files/2020/12/fau-corona-satzung_20200417_idf_20201202.pdf). Der Prüfungsversuch gilt dann nicht als angetreten und wird annuliert. Meldet euch aus Planungsgründen bitte dennoch ab, sobald ihr entschieden habt, dass ihr nicht mitschreiben werdet.
  • Eure Professor*innen können, sofern die gleichen Kompetenzen abgefragt werden, auch jetzt noch die Prüfungsform von einer Präsenzprüfung in eine digitale Prüfungsform ändern nach §2 Abs. 3 Satz 5 der Corona-Satzung. Dies sollte aber dringend im Einvernehmen mit ALLEN Studierenden der Lehrveranstaltung stattfinden. Tretet gerne dazu mit euren Prüfenden in Kontakt, falls ihr wissen möchtet, ob das für eure Prüfung eine Möglichkeit wäre.  
  • Aktuell gibt es Überlegungen ob die in einigen Fächern (v.a. PhilFak und NatFak) angebotenen s.g. „Wiederholungsprüfungen“ im März/April als gleichwertiger Prüfungstermin zu denen im Februar angeboten werden können. So könnten auch diese als Erstversuch geschrieben werden, ohne dass man vorher im Februar die Prüfung angetreten haben muss. Ob das prüfungsrechtlich und logistisch umsetzbar ist, muss noch geprüft werden. Wir sehen hier eine hohe Dringlichkeit und setzen uns auf jeden Fall sehr dafür ein.
    Update 25.01. 14h30: „Soweit Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, gilt in Studiengängen, in denen eine Wiederholung noch innerhalb des Wintersemesters 2020/2021 angeboten wird („Wiederholungstermin“), dass Sie an dieser Prüfung im Wiederholungstermin teilnehmen können. Sie werden für diesen Wiederholungstermin vom Prüfungsamt angemeldet. Ein Nichterscheinen zu diesem Wiederholungstermin ist ebenfalls folgenlos. Bitte beachten Sie aber, dass u.U. eine erneute Teilnahme an einer Prüfung dann erst wieder im übernächsten Semester zum regulären Termin möglich ist.“ Quelle: https://www.fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter/corona-virus-auswirkungen-auf-pruefungen-an-der-fau/#collapse_8
  • Wir haben uns auch ausführlich mit dem generellen Betretungsverbot für Schwangere auseinandergesetzt und mit vielen beteiligten Stellen (Frauenbeauftragte, Familienservice, Arbeitssicherheit, Studierende) gesprochen. Dieses soll dem Schutz dienen und mit diesem können betroffene Personen einen Nachteilsausgleich und damit ein alternatives Prüfungsformat erhalten. Wenn ihr euch nicht sicher seid, wie ihr euch in dieser Situation verhalten sollt, könnt ihr euch anonym an den Familienservice (https://www.familienservice.fau.de/) für eine Beratung wenden.
  • Wenn ihr zu Prüfungen anreisen müsst, dann dürft ihr das! Ein Beherbergungsverbot betrifft nur private Übernachtungen. Im Falle des Anreisens zu einer Prüfung handelt es sich um eine Art Dienstreise. Wer den Nachweis erbringt, dass er zur Prüfung kommen muss, darf auch übernachten. Heißt also: wenn ihr wegen Lehre oder Prüfung nach Erlangen oder Nürnberg reist, dann dürft ihr das. Die Universität bemüht sich derzeit um Rahmenverträge mit Hotels, dass ihr dort ggf. zu günstigen Konditionen.
  • Bei Präsenzprüfungen wird für eine schnelle Kontaktnachverfolgung mit der App darfichrein.de gearbeitet. Dafür könnt ihr in den Gebäuden der Universität das WLAN eduroam (https://www.anleitungen.rrze.fau.de/internet-zugang/wlan/) verwenden!

Um euch selbst und alle Kommiliton*innen und Prüfenden in den kommenden Tagen zu schützen, bitten wir euch:  

  • Haltet Abstand! In den Prüfungsräumen sind die Sitzplätze mit ausreichend Abstand markiert, aber denkt auch vor und nach der Prüfung daran, wenn es verlockend ist, noch etwas beieinander zu stehen und zu quatschen.  
  • Tragt Maske! Auch schon außerhalb des Gebäudes, falls sich dort viele Menschen aufhalten und innen sowieso. Tragt die Maske über Mund UND Nase, fingert nicht zu oft daran herum und achtet darauf, sie nach mehreren Einsätzen auch mal zu wechseln. Es besteht während der Prüfungen eine generelle Maskenpflicht, aber keine Pflicht zur FFP2-Maske.  
  • Handhygiene! Wascht euch die Hände, nutzt Desinfektionsmittel wo vorhanden und verzichtet ansonsten aufs Essen und unnötigen Berührungen im Gesicht.  
  • Wer krank ist, bleibt daheim! Bitte, haltet euch daran! Auch wenn es nur „ein bisschen Husten“ ist, bleibt zuhause, riskiert es nicht! Ihr braucht kein Attest.  
  • Installiert die Corona-Warn-App! Sie entspricht hohen Datenschutzstandards und kann bei der Kontaktverfolgung hilfreich sein.  
  • Bleibt ruhig! Das ist eine Ausnahmesituation und niemand möchte sich anstecken, aber Panik hilft uns nicht. Bleibt ruhig, haltet euch an die Regeln, seid nett und rücksichtsvoll, dann wird es schon gut gehen.  
  • Fragt nach! Wenn ihr euch unsicher über die Regeln seid oder zu einer Risikogruppe für einen schweren Verlauf gehört oder schwanger seid, dann tretet gerne in Kontakt mit euren Prüfenden, dem Familienservice (https://www.familienservice.fau.de/ueber-uns/team/), der Corona-Info der FAU (corona-info@fau.de) oder mit uns als Studierendenvertretung (Lehre und Studium: stuve-lust@fau.de, Sprecher*innen stuve-sprat@fau.de, StudOn-Forum: https://www.studon.fau.de/crs3562714_join.html, anonymes Kontaktformular hier: https://stuve.fau.de/corona-kummerkasten/).  
  • Informiert euch! Lest die E-Mails der Studierendenvertretung, der Universitätsleitung und abonniert unseren Telegram-News-Channel: t.me/stuvefau 

    Weitere Informationen findet ihr auch unter: http://stuve.fau.de/corona

Petition: Keine Uni ohne uns! – Keine Innovation auf Kosten der Demokratie und der Lehrqualität

Die bayerische Staatsregierung beabsichtigt, das Hochschulgesetz zu  novellieren und gemeinsam mit dem Hochschulpersonalgesetz zu einem Hochschul-„Innovations“-Gesetz zu vereinen.
Dieser „große Wurf“, so das Staatsministerium, soll die Hochschulen entfesseln, deregulieren, unternehmerische Aktivität stärken und den Hochschulen im Rahmen einer Körperschaftsumwandlung die Möglichkeit geben, ihre Strukturen und Prozesse selbst zu definieren.
Dass diese Begriffe unter Studierenden und vielen Mitarbeiter*innen der Hochschulen auf große Kritik stoßen, sollten die Köpfe hinter dem erst sehr spät veröffentlichten Eckpunktepapier der bayerischen Staatsregierung ahnen können.
Die Studierendenvertretung (Stuve) der FAU Erlangen-Nürnberg hat noch vor der Anhörung von Expert*innen im Wissenschaftsausschuss am 14.10.2020 einen Arbeitskreis gebildet, dem mittlerweile über 30 Studierende angehören. Aufgrund der sehr einseitigen Schwerpunktsetzung des Eckpunktepapiers und zahlreicher Bedenken hat die Stuve nun eine Petition unter dem Namen „Keine Uni ohne uns! – Keine Innovation auf Kosten der Demokratie und der Lehrqualität“ veröffentlicht.
„Wir fordern deshalb Reform the Reform und haben dazu fünf Forderungen aufgestellt: Demokratie stärken und paritätische Mitbestimmung über ein festgelegtes Budget zur Verbesserung der Studienbedingungen. Weiterhin dürfen unternehmerische Aktivitäten nicht über Forschung und Lehre gestellt werden, Gleichstellung und Diversität müssen verankert werden und ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Fragestellungen sollten bei Entscheidungen an einer (innovativen) Hochschule stets mitgedacht werden.“, so Michael Ruppert, einer der Initiator*innen und Mitglied des Sprecher*innenrats der Stuve.
„Es ist am Besten durch Mitbestimmung in Gremien von unten Veränderung und Fortschritt zu erreichen. Die Macht sollte sich nicht auf einzelne Akteure konzentrieren!“, ergänzt Mareike Schildbach von der Amnesty Hochschulgruppe Nürnberg.
Die Interessen aller Statusgruppen sollten in einem neuen Hochschulgesetz berücksichtigt werden, daher „muss dieses Gesetz im Vergleich zu dem sehr einseitigen Eckpunktepapier wesentliche Verbesserungen enthalten“, so Moritz Wicklein, studentischer Senator der FAU.
„Studierende sind die größte Statusgruppe an den Hochschulen und müssen dementsprechend im Hochschulgesetz berücksichtigt werden. Sollte der Entstehungsprozess des Hochschulgesetzes weiter derart intransparent gehalten werden, sehen wir bei den bayernweit 400.000 Studierenden ein gewaltiges Mobilisierungs- und Protestpotenzial.“ erläutert Richard Schmidt, Vorsitzender des Studentischen Konvents der FAU. In diesem Sinne versteht die Stuve auch den Hashtag #KeineUniOhneUns, mit dem auch im Netz für ein besseres Hochschulgesetz gekämpft wird.
Unterschrieben werden kann die Petition unter stuve.fau.de/petition

Neuigkeiten zu den Überbrückungshilfen

Nach wie vor ist die wirtschaftliche Lage vieler Studierender pandemiebedingt sehr angespannt. Aufgrund der unverändert schwierigen Rahmenbedingungen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage seit dem 20. November und bis zum Ende des Wintersemesters 20/21 wieder eingesetzt, nachdem die Hilfen zunächst nicht verlängert wurden. Die Umsetzung erfolgt wie bisher über die örtlichen Studierendenwerke.

Darüber hinaus wurden die Zugangsvoraussetzungen zu den Hilfen etwas weiter gefasst:

  • Die pandemiebedingte Notlage kann nun auch durch eine Selbsterklärung erbracht werden, wenn die pandemiebedingte Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses oder die geforderten zwei schriftlichen Ablehnungen von mindestens zwei Stellenbewerbungen nicht erbracht werden können.
  • Es müssen nur noch die Kontoauszüge vom Vormonat sowie vom laufenden Monat bis zum Vortag der Antragstellung hochgeladen werden, nicht mehr die Kontoauszüge seit Februar.

Die Beantragung der Überbrückungshilfe ist online möglich unter www.überbrückungshilfe-studierende.de