Wahlausschuss
Für die Hochschulwahlen wird jedes Jahr ein Wahlausschuss bestellt, in dem auch drei Studierende sitzen. Seine Aufgaben sind insbesondere:
- Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge
- Gestaltung der Wahlunterlagen im Benehmen mit der Wahlleitung
- Prüfung der Gültigkeit von Stimmabgaben in Zweifelsfällen
- Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ablehnung der Wahl durch die/den Gewählte(n)
- Entscheidung über die Wahlanfechtung

