Wahlausschuss

Für die Hochschulwahlen wird jedes Jahr ein Wahlausschuss bestellt, in dem auch drei Studierende sitzen. Seine Aufgaben sind insbesondere:

  • Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge
  • Gestaltung der Wahlunterlagen im Benehmen mit der Wahlleitung
  • Prüfung der Gültigkeit von Stimmabgaben in Zweifelsfällen
  • Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ablehnung der Wahl durch die/den Gewählte(n)
  • Entscheidung über die Wahlanfechtung