Berufungsausschuss

Der Berufungsausschuss entscheiden über neue ProfessorInnen an den Lehrstühlen und werden für jede Berufung neu gebildet. Ein Ausschuss besteht aus mehreren ProfessorInnen, einer/einem wissenschaftlichen MitarbeiterIn, der/dem Frauenbeauftragten sowie mindestens einer/einem StudierendenvertreterIn und ihrem/seinem StellvertreterIn.

Es wird dabei gemeinsam mit den beteiligten ProfessorInnen und MitarbeiterInnen ein Ausschreibungstext für die neue ProfessorInnenstellen erstellt, die Bewerbungen der Bewerber begutachtet sowie über deren Fachvortrag und Probevorlesung diskutiert.

Im Anschluss wird ein Urteil über die pädagogischen Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers gefällt. Es wird eine Berufungsliste erstellt und dem Fakultätsrat vorgelegt. Wird diese angenommen, wird ein Ruf durch den Präsidenten der Universität an die ersten 3 Personen auf der Liste erteilt. Der/Dem BewerberIn steht frei, einen Ruf anzunehmen oder abzulehnen.

Der genaue Ablauf wird beschrieben in dem Leitfaden der FAU zu Berufungsausschüssen (Intranet)