Am Montag, den 18.07.2011, trat der Wahlausschuss wieder zusammen um über eine eingegangene Wahlanfechtung zu entscheiden.
Die Wahlanfechtung beruft sich auf das BayHSchWO § 18II.
„Die Anfechtung ist begründet, wenn wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sind und diese Verletzung zu einer fehlerhaften Sitzverteilung geführt hat oder hätte führen können.“ Continue reading “Wahlausschusssitzung – Wahlanfechtung”