Im Folgenden eine Stellungnahme des ZGS zu zwei Beschlüssen der Unileitung zur Verwendung der Studiengebühren in den Fällen “Universitätsmusik” & “Beamerbetreuung”…
Stellungname zu den Beschlüssen der Universitätsleitung
Die studentische Vertretung im Zentralen Gremium zur Verwendung der Studienbeiträge
(ZGS) der Universität Erlangen-Nürnberg lehnt die Entscheidungen der Universitätsleitung zu den Einrichtungen Universitätsmusik und Beamerbetreuung ab. Auf konzeptioneller Ebene verliert die studentische Beteiligung an Relevanz und wird zur Farce, wenn die Universitätsleitung im Streitfall immer über die Meinung der Studenten hinweggeht, zumal die Abstimmungsergebnisse äußerst deutlich ausgefallen sind.
Die Unterstützung der Universitätsmusik wird von der studentischen Vertretung abgelehnt, da nur ein sehr geringer Bruchtteil der Studierenden überhaupt von dieser Einrichtung profitiert. Dies ist zum in der relativ geringen Reichweite, was die Teilnehmerzahl angeht, begründet, als auch der Vorbedingung musikalischer Vorbildung zur Aufnahme in die jeweiligen Chöre. Die Einschränkung auf die Personenzahl geht sogar soweit, dass Einzelunterricht[1] aus
Studiengebühren finanziert wird.
Die Universitätsmusik mit den Sprachangeboten zu vergleichen ist bestensfalls mit
absichtlichem Wegschauen haltbar. So ist der Umfang der Teilnahme und der Nutzen für eine spätere berufliche Laufbahn in allen Fachbereich bei der Sprachausbildung ohne Zweifel gegeben. Bei der Ausbildung am Violoncello oder der Trompete ist dies sowohl für den Naturwissenschaftler als auch für den Juristen sehr fraglich.
Desweiteren übt Universitätsmusik eine repräsentative Funktion der Universität nach außen hin aus, was an zahlreichen Konzerten des Collegiums Musicums als auch des Akademischen Chors zu sehen ist. Diese PR Maßnahmen tragen keineswegs zur Verbesserung der Lehre bei und müssen deswegen aus den dafür vorgesehenen Töpfen der Universität bezahlt werden. Der Fall der Universitätsmusik ist ebenfalls leicht mit dem Fall des Takelmeisters, der auch einmal aus den Gebühren der Studentinnen und Studenten bezahlt worden ist, zu vergleichen. Auch er kostete unnötiges Geld, war ein Prestigeposten der Universität und wurde vom ZGS abgelehnt.
Die Entscheidung zur Betreuung der Beamer ist ebenfalls abzulehnen. So gibt die UL selbst zu, dass sie mit normalen Mitteln den Standard der Betreuung nicht aufrecht erhalten kann. Hier werden aus Studiengebühren Haushaltslöcher gestopft, die die UL selbst aufbringen muss. Beamer gehören heutzutage zur Standardausstattung einer modernen, studienfreundlichen Universität und die Betreuung aus Studiengebühren ist ein Armutszeugnis für die FAU.
Die aus Studienbeiträgen angeschafften Geräte, der Visualizer und die Audio- und
Videoanlagen für 10 Seminarräume Kollegienhaus, stehen keineswegs im Verhältnis zu dem jetzt durch Studienbeiträgen finanzierten Teil. Auch im Blick auf den vorhergehenden
Kommentar fangen die getätigten Anschaffungen fehlende Mittel der Universitätsleitung ab. Die Tatsache, dass die Entscheidung mit dem Doppelten Abiturjahrgang, für den die Universität zusätzliche Mittel erhalten hat um eben jene Infrastruktur zu schaffen und zu erhalten, begründet wird, zeigt dieses Flickschusterwerk nur überdeutlich.
[1] “Der Einzelunterricht soll vorrangig den Mitgliedern der Chöre und Instrumentalensembles zugute kommen. Für diese ist er dank der Zuweisungen aus Studienbeitragsmitteln kostenfrei.”
– http://www.musik.uni-erlangen.de/index.php?link=2
Hi,
könnte die studentische Vertretung nicht dagegen Klagen? Es ist doch offensichtlich, dass der Einzelunterricht Auserwählter in Musik keine /unmittelbare/ /Verbesserung/ der /Lehre/ ist.
Die Sache mit dem Beamern stellt aber die Frage, welches Konzept denn die studentische Vertretung in Bezug auf den Hinterlassenschaften von ausgelaufenen Projekten hat.
Die Projekte erfordern ja teilweise ein Vorhandenseit einer speziellen Infrastruktur. Wenn diese aber nicht mehr geleistet werden oder vorhanden sind, was dann? Ist dann all das Projektgeld auch verbrannt?
Manchmal geht es auch um Leute. Was passiert denn bitteschön mit einem Projekt wie Lecture-On-Demand, wenn die Leute, dies es machten, weg sind?
Ich hab noch einige Semester vor mir. Ich frage mich, ob ich aber in einigen Semestern noch was hab von den Projekten, die heuer finanziert wurden.
Hallo,
@tokka: Die stud. Vertretung hat kein Konzept bzgl. der Hinterlassenschaften der Beamerbetreuung. Schließlich wollen wir das ja jetzt schon nicht finanzieren.
In der Vollversammlung hatte ich den Rektor mehrmals zur Zusage gedrängt, in Zukunft von positiven Entscheidungen über das ZGS hinweg Abstand zu nehmen. Dazu war er nicht bereit! Jetzt sehen wir auch, wieso. Er missbraucht weiterhin seine rechtliche Verantwortung, die eigentlich der Kontrolle der gefällten Entscheidungen dient (keine Fehlfinanzierungen!), um Studiengebühren für fremde Zwecke zu mißbrauchen. Fremde Zwecke im Sinne des gesetzlich definierten Rahmens, für was Studiengebühren ausgegeben werden dürfen.
Aber die Querfinanzierung, um den doppelten Jahrgang stemmen zu können, findet auf allen Ebenen statt. Beispiel ist die Vorlesung Grundlagen der Informatik für Ingenieure. Da wir über 850 Vorlesungshörer haben, mussten wir massiv stud. Hilfskräfte einstellen — aus Studiengebühren, denn anderes Geld gab es nicht mehr.
Das Resultat ist, dass eine deutliche Mehrheit der beschäftigten Hilfskräfte aus den Studiengebühren getragen wird. Verbesserung der Lehre? Aufrechterhaltung der Lehre trifft es besser.